Regelkunde 1: Die Aufzeichnung der Züge

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Na, wer kennt sie denn genau, die FIDE-Schachregeln.
Heute der Ausschnitt "Artikel 8: Aufzeichnung der Züge".
Zum Beispiel wissen viele nicht, daß sie bei Fischerzeit mit Inkrement 30 Sekunden,
immer aufschreiben müssen.

Artikel 8: Die Aufzeichnung der Züge


8.1      
a)      Im Laufe der Partie ist jeder Spieler verpflichtet, seine eigenen Züge und die
seines Gegners auf korrekte Weise, Zug für Zug, so klar und lesbar wie möglich,
in algebraischer Notation (Anhang C) auf dem für das Turnier vorgeschriebenen
"Partieformular" aufzuzeichnen. Es ist verboten, Züge im Voraus aufzuschreiben, es sei denn, der Spieler reklamiert remis nach Artikel 9.2 oder 9.3 oder bei einer Hängepartie gemäß Anhang E 1 a.

b)      Das Partieformular dient ausschließlich der Aufzeichnung der Züge, der
Zeitangaben auf den Uhren, der Remisange bote und der mit einem Antrag im
Zusammenhang stehenden Umstände sowie anderer bedeutsamer Daten.

c) Ein Spieler darf, wenn er es wünscht,auf den Zug seines Gegners antworten,
bevor er ihn aufzeichnet. Er muss seinen eigenen vorangegangenen Zug
aufzeichnen, bevor er einen neuen ausführt.


d) Beide Spieler müssen ein Remisangebot auf dem Partieformular mit einem
Symbol (=) vermerken.

e)      Falls es einem Spieler nicht möglich ist, die Partie aufzuzeichnen, darf er einen
Assistenten, der aus Sicht des Schiedsrichters geeignet sein muss,  einsetzen, um
die Züge zu notieren. Seine Bedenkzeit wird vom Schiedsrichter angemessen
angepasst. Diese Anpassung wird nicht vorgenommen, wenn der Spieler
behindert ist.

 

8.2       Das Partieformular muss vom Schiedsrichter die ganze Partie hindurch gesehen
werden können.

8.3 Die Partieformulare gehören dem Turnierveranstalter.

8.4       Wenn ein Spieler in einer Zeitperiode zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als fünf Minuten Restbedenkzeit hat und er nicht für jeden Zug 30 Sekunden oder mehr Seite 15 hinzugefügt bekommt, ist er während der Dauer dieser Zeitperiode nicht verpflichtet, die Anforderungen von Artikel 8.1 zu erfüllen. 

8.5      
a)      Wenn gemäß Artikel 8.4 kein Spieler
mehr mitschreibt, soll, wenn möglich, der Schiedsrichter oder ein Assistent anwesend sein und mitschreiben. In diesem Fall hält der Schiedsrichter, unmittelbar nachdem eines der Fallblättchen
gefallen ist, die Schachuhr an. Daraufhin tragen beide Spieler ihre Aufzeichnungen unter Benutzung der Aufzeichnungen des Schiedsrichters oder des Gegners nach.

b)      Wenn nur einer der Spieler gemäß Artikel 8.4 nicht mitgeschrieben hat, muss er,
sobald ein Fallblättchen gefallen ist, seine Aufzeichnungen vor Ausführung
eines Zuges auf dem Schachbrett vollständig nachtragen. Vora
usgesetzt dass der Spieler am Zug ist, darf er das Partieformular seines Gegners benutzen, muss es aber zurückgeben, bevor er zieht.

c)      Wenn keine vollständige Aufzeichnung vor liegt, müssen die Spieler die Partie
auf einem zweiten Schachbrett unter Aufsicht des Schiedsrichters oder eines
Assistenten rekonstruieren.Dieser zeichnet als erstes , bevor die Rekonstruktion
beginnt, die aktuelle Partiestellung, die Bedenkzeiten und - falls bekannt, die
Zahl der vollständig abgeschlossenen Züge auf und vermerkt, wessen Uhr
zuletzt lief.

8.6
Wenn die Partieformulare nicht auf den aktuellen Stand gebracht werden können und
somit nicht zeigen können, ob ein Spieler die Bedenkzeit vor Ausführung der
verlangten Zahl von Zügen überschritten hat,gilt der nächste Zug als der erste für die
folgende Zeitperiode, außer in dem Fall,dass nachweisbar mehr Züge gespielt oder
vollständig abgeschlossen worden sind.

8.7       Nach Ende der Partie unterzeichnen beide Spieler beide Partieformulare mit dem darauf notierten Partieresultat. Dieses Resultat bleibt gültig, auch wenn es falsch eingetragen worden ist, außer der Schiedsrichter entscheidet anders.


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